Familienförderungen
Das Land Oberösterreich setzt sich aktiv für die Stärkung und Entlastung von Familien ein. Mit einem breiten Spektrum an Förderungen und Unterstützungsangeboten bietet das Land Hilfe in allen Lebenslagen – von der Geburt eines Kindes bis hin zur Ausbildung. Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Familienförderungen in OÖ: verständlich erklärt, übersichtlich aufbereitet und mit allen nötigen Informationen zur Antragstellung. Denn starke Familien sind das Herz unserer Gesellschaft – und wir möchten, dass sie die bestmögliche Unterstützung erhalten.
OÖ Kinderbetreuungsbonus
Der Kinderbetreuungsbonus des Landes Oberösterreich richtet sich an Eltern oder Elternteile, die mit ihrem Kind im gemeinsamen Haushalt leben und sich bewusst gegen die Nutzung eines beitragsfreien Kindergartenplatzes bis 13:00 Uhr entscheiden. Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz in Oberösterreich. Zudem muss mindestens ein Elternteil die österreichische Staatsbürgerschaft oder die eines EU-Mitgliedsstaates besitzen.
Hinweis: Die Förderung kann ab dem 37. Lebensmonat des Kindes bis zum Beginn des verpflichtenden Kindergartenjahres beantragt werden. Es gibt keine Einkommensgrenzen.
Die Antragstellung ist möglich:
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Online: www.familienkarte.at
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Per Post: Amt der OÖ. Landesregierung,
Direktion Bildung und Gesellschaft,
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Eltern-Kind-Zuschuss
Seit 1. Jänner 2023 wurde der Eltern-Kind-Zuschuss des Landes Oberösterreich auf insgesamt 405 Euro pro Kind erhöht. Dieser Betrag wird in drei Raten zu je 135 Euro ausbezahlt – abgestimmt auf wichtige Entwicklungsphasen Ihres Kindes.
Den Eltern-Kind-Zuschuss erhalten Erziehungsberechtigte,
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deren Kind ab dem 1. Jänner 2013 geboren wurde,
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die das Kind überwiegend betreuen und mit ihm im gemeinsamen Haushalt leben,
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und die die im Mutter-Kind-Pass vorgeschriebenen Untersuchungen nachweisen können.
Die Antragstellung ist möglich:
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Per Post: Amt der OÖ. Landesregierung,
Direktion Bildung und Gesellschaft,
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz mit dem Kennwort: “Mutter-Kind-Zuschuss”
OÖ Mehrlingszuschuss
Mehrlingsgeburten bedeuten doppelte Freude – aber auch mehr Aufwand, Betreuung und Kosten. Um Eltern in dieser besonderen Situation zu entlasten, bietet das Land OÖ gemeinsam mit der Caritas gezielte Unterstützung. Gefördert werden Familien mit Mehrlingsgeburten.
Gefördert wird eine einmalige, einkommensunabhängige Geldleistung sowie ein Wertgutschein für den Mobilen Familiendienst der Caritas (z. B. für stundenweise Hilfe bei der Kinderbetreuung zu Hause).
Die Höhe der Förderung beträgt:
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Zwillinge: 550 € + 100 € Gutschein
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Drillinge: 1.100 € + 200 € Gutschein
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Weitere Mehrlinge: je 550 € + 100 € Gutschein
Voraussetzung ist, dass der Hauptwohnsitz von Elternteil und Kindern in Oberösterreich liegt, Familienbeihilfe bezogen wird, und der Antrag spätestens bis zum 1. Geburtstag der Mehrlinge gestellt wird. Zudem ist die österreichische oder EU-Staatsbürgerschaft erforderlich.
Die Antragstellung ist möglich:
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Online: www.familienkarte.at
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Telefonisch: 0732/7720-18772
OÖ Schulveranstaltungshilfe
Mehrtägige Schulveranstaltungen wie Projektwochen oder Sprachreisen sind für viele Familien eine finanzielle Herausforderung. Damit alle Kinder teilnehmen können, unterstützt das Land OÖ mit der Schulveranstaltungshilfe.
Die Beihilfe wird gewährt, wenn:
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mindestens ein Kind an einer viertägigen Schulveranstaltung oder
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mindestens zwei Kinder an mehrtägigen Schulveranstaltungen mit Nächtigung außerhalb der Schulstandortgemeinde teilnehmen,
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die Familie den Hauptwohnsitz in Oberösterreich hat und
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bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden (prüfbar mit dem Online-Rechner).
Die Beihilfe wird einmal pro Kind und Schuljahr gewährt und richtet sich nach der Dauer der Veranstaltung:
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2 Tage: 60 €
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3 Tage: 90 €
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4 Tage: 120 €
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5+ Tage: 150 €
Tipp: Wurde an mehreren Veranstaltungen teilgenommen, sollte der Antrag für die längste gestellt werden.
Die Antragstellung ist möglich:
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Online: www.familienkarte.at
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Formular auch erhältlich in Schulen, Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften oder beim Familienreferat.
Gratis Kinderunfallversicherung
Kinder sind ab der Geburt bis zum Schuleintritt kostenlos unfallversichert, wenn sie in der OÖ Familienkarte eingetragen sind und der Hauptwohnsitz der Familie in Oberösterreich liegt. Die Versicherungsprämie übernimmt das Land OÖ.
Die Versicherung deckt u. a.:
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Unfallinvalidität (bis zu 40.000 €)
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Unfallkosten (6.000 €)
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Heilkosten (z. B. Physiotherapie, Zahnersatz, Selbstbehalte)
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Rückhol- und Bergungskosten weltweit (inkl. Hubschrauber)
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Begleitkosten im Krankenhaus (max. 60 €/Tag)
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Privat- und Wahlarztkosten (bis 35 % der Versicherungssumme)
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Kosmetische Operationen (bis 15.000 €)
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Folgen von FSME, Borreliose, Kinderlähmung
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Erfrierungen, Nahrungsmittelvergiftung, Erstickungsunfälle
Die Antragstellung ist möglich:
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Online: www.familienkarte.at
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Mehr Infos: 732/7720-11831
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